Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot
Bayerisches Landesverzeichnis seit: | 2014 |
Aufgenommen als: | Kulturform |
Bezirk: | Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben |
Kategorie: | Traditionelle Handwerkstechniken |
Die „Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ erlaubt für das Brauen von Bier nur die Verwendung von Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Eine 1516 zunächst für das damalige Herzogtum Bayern in Ingolstadt erlassene Verordnung bildet die Basis für eine nahezu 500-jährige handwerkliche Tradition des Bierbrauens, die als „Braukunst“ bezeichnet wird. Denn umfangreiches tradiertes Wissen und großes handwerkliches Können sind erforderlich, um aus den vier zulässigen natürlichen Zutaten eine Vielfalt an Bieren zu produzieren. Seit dem frühen 20. Jahrhundert ist hierbei der Begriff „Reinheitsgebot“ belegt. Die verschiedensten Biersorten und die große Zahl an Brauereien spiegeln in beeindruckender Weise die über Jahrhunderte entwickelten, regional unterschiedlichen Brauhandwerkstechniken.
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