FÜRACKER: „ENGLMARISUCHEN“ UND „HANDWEBEREI“ IN BUNDESWEITES VERZEICHNIS DES IMMATERIELLEN KULTURERBES AUFGENOMMEN - Anerkennung für zwei Traditionen aus Bayern
„Zwei weitere Traditionen aus Bayern sind ab sofort im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu finden: Das niederbayerische ‚Englmarisuchen‘ und die ‚Handweberei‘!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker über die Entscheidung der Kulturministerkonferenz. „Von insgesamt 144 Einträgen im Bundesverzeichnis sind 35 aus Bayern. Das zeigt, wie vielfältig Bräuche und traditionelle Handwerkstechniken bei uns gelebt und bewahrt werden. So wird der kulturelle Reichtum unserer bayerischen Heimat sichtbar. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für alle Trägerinnen und Träger der Kulturformen und ihrem bedeutsamen Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit. Ein herzliches Vergelt’s Gott allen, die das ‚Englmarisuchen‘ und die ‚Handweberei‘ lebendig erhalten und damit ihr und unser kulturelles Erbe pflegen!“ so Füracker.
Das „Englmarisuchen“ ist ein religiöses Schauspiel, das die Legende vom Leben, dem gewaltsamen Tod und der Auffindung des Leichnams des seligen Engelmar (verstorben um 1100) erzählt. Das Spiel ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt und war bis 1906 in eine Fronleichnamsprozession eingebunden, seither findet es alljährlich am Pfingstmontag in Sankt Englmar im Bayerischen Wald (Niederbayern) statt. Kern des Brauchgeschehens ist ein Umzug in historisierenden Kostümen mit einem von Ochsen gezogenen Wagen zum Kapellenberg. Dort soll der Überlieferung nach der selige Engelmar gelebt haben, ermordet und aufgefunden worden sein. Um das Schauspiel haben sich weitere Bräuche wie eine Reiterprozession, das Auftreten des „Pfingstl“ und der „Pfingstltuscher“ zu einem seit Generationen gepflegten zentralen Festtermin gruppiert. Das „Englmarisuchen“ steht bereits seit 2020 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Bei der „Handweberei“ handelt es sich um die Herstellung von Geweben an Webrahmen, Flachwebstühlen oder anderen nichtmaschinellen Webgeräten durch die rechtwinkelige Verkreuzung von Fäden auf einer oder mehreren Ebenen. Das Handweben gehört zu den sehr alten Kulturtechniken und ist eng mit dem Grundprinzip des Flechtens verbunden. Der Brauch der Handweberei ist auf allen Kontinenten verbreitet und wird heute vor allem im Kunsthandwerk und als Hobby ausgeführt. Die „Handweberei“ steht bereits seit 2022 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Über die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis wird im zweijährigen Turnus in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland vor zehn Jahren beigetreten ist. Ziel ist, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des Bayerischen Landesverzeichnisses nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums.
Die nächste Bewerbungsrunde startet am 1. April 2023. Für Interessierte und Antragsteller findet am 24. März 2023 von 14:00 – 17:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in Landshut statt. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern zu informieren und beraten zu lassen (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Pressemitteilung Nr. 074/23 vom 15. März 2023