FÜRACKER: BAYERISCHES LANDESVERZEICHNIS DES IMMATERIELLEN KULTURERBES UM DREI EINTRÄGE REICHER - Evangelischer Hochzeitszug ehemalige Grafschaft Wertheim // Kirwa Amberg-Sulzbacher Land // Neustadter Kinderfest

„Bräuche und Feste, Musik und Tanz, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken: Das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes stärkt das öffentliches Bewusstsein für unsere lebendigen Traditionen. Jede Neuaufnahme trägt dazu bei, die kulturelle Vielfalt in Bayern sichtbarer zu machen. Ich freue mich deshalb sehr über die drei neuen Einträge in unserem Verzeichnis. Der Evangelische Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim, die Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land und das Neustadter Kinderfest zeigen wie sich unzählige Menschen für ihre lebendige Tradition einsetzen und ihr Wissen und Können an die nächste Generation weitergeben. Dabei bleiben sie aber auch offen für Neuinterpretationen und Weiterentwicklungen“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. „Die Aufnahme in das Landesverzeichnis ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für alle Trägerinnen und Träger der Kulturformen und ihrem bedeutsamen Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit“, betont Füracker.

Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Gutes Praxisbeispiel)
Die öffentliche Inszenierung eines evangelischen Hochzeitszuges aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim durch den Gesang- und Trachtenverein Glasofen e.V. soll das Wissen über lokale historische Hochzeitsbräuche und Trachten aus der Zeit um 1890/1900 sowie die mit ihnen verbundenen handwerklichen Fähigkeiten vermitteln. Aufführungen finden bei festlichen Gelegenheiten vor Ort und in der Umgebung statt, aber auch bei Ereignissen wie dem Trachten- und Schützenzug des Münchner Oktoberfests. Die kontinuierliche Brauch- und Trachtenpflege begann 1951 mit der Gründung einer Trachtengruppe durch einen örtlichen Lehrer. Neben den Umzügen stehen die Bewahrung und Nachbildung der historischen Kleidungsstücke, Kenntnisse um deren angemessene Verwendung und das teilweise sehr komplizierte Ankleiden im Fokus der Erhaltungsbemühungen.

Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Gutes Praxisbeispiel)
In etwa einhundert Ortschaften im Landkreis Amberg-Sulzbach wird jährlich Kirwa (Kirchweih) als lokales Fest gefeiert. Die öffentlichen Feste dauern üblicherweise drei Tage, die Hauptelemente – darunter die Errichtung des Kirwabaumes – sind ähnlich, jedoch gibt es lokale und regionale Besonderheiten. Im Zentrum der Organisation stehen meist Gruppen von unverheirateten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine wichtige Rolle für deren Ausgestaltung spielt der im Landkreis institutionalisierte „Kreisheimatpfleger für die Kirwa“. Er regte verschiedene Elemente, Gestaltungen und Abläufe an, die von den Trägergruppen übernommen und weitergeführt wurden. Wissen und Können werden innerhalb der Gemeinschaften sowie mit Unterstützung der Heimatpflege weitergegeben.

Neustadter Kinderfest
Das Neustadter Kinderfest findet jährlich an einem Samstag im Juli statt und hat sich aus einem früheren Gregoriusfest entwickelt. Im Zentrum des Kinderfests steht der von der örtlichen Schule organisierte Kinderumzug, bei dem die Schülerinnen und Schüler kostümiert durch die Straßen ziehen, begleitet von Musikkapellen und geschmückten Festwagen. Jede Klasse legt individuell ihr jährliches Leitthema fest und führt es im Rahmen des Festzuges auf. Im Anschluss an den Umzug finden Sport- und Freiübungen, Spiele wie auch der traditionelle Neustadter „Rutscher“-Tanz statt, der schon im 19. Jahrhundert für Kinder adaptiert wurde.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 69 Eintragungen enthält.

Die nächste Bewerbungsrunde startet am 1. April. Informationen zum bundesweit einheitlichen Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volks-kunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).

 

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Pressemitteilung Nr. 019/23 vom 31. Januar 2023